Genau genommen ist nicht klar definiert, ab wann ein Mensch Politiker/in genannt werden kann oder darf. In der Regel gilt man aber als politisch aktiv, wenn man Mitglied in einer Partei ist und spätestens wenn man in dieser ein Amt übernimmt oder sich bei einer Wahl als Kandidat/in aufstellen lässt ist meistens von einer Politikerin oder einem Politiker die Rede.
Jedoch ist man dann noch lange nicht Berufspolitiker/in, da viele Ämter in Parteien oder z.B. auch in der Kommunalpolitik ehrenamtliche Tätigkeiten sind, die nicht oder nur gering entlohnt werden, sodass weiterhin ein meistens unpolitischer Hauptberuf notwendig ist.
Hauptberufliche politische Tätigkeiten teilen sich auf in Mandate in der Legislative (z.B. Bundestagsabgeortnete/r oder Stadtrat/rätin) und Ämter in der Exekutive (z.B. Bundeskanzler/in oder Umweltminister/in).
Ein Mandat erhält man, wenn man z.B. als Bundestagskandidat/in bei der Bundestagswahl antritt und gewinnt. Über das Direktmandat kann man sogar ohne Parteimitgliedschaft oder Parteiverbundenheit aufgrund der relativen Mehrheit der Erststimmen in seinem Wahlkreis in das Parlament einziehen. Jedoch ist dies eher unwahrscheinlich und die meisten Direktmandate werden von den Kandidaten/innen großer Parteien gewonnen. Abhängig vom gültigen Wahlrecht kann man auch über Parteilisten in ein Parlament gewählt werden. Bei den meisten Wahlen in Deutschland muss diese Partei dafür aber insgesamt mindestens 5% der gültigen Stimmen erhalten haben. Die Reihenfolge auf der Liste hängt vom Wahlrecht ab. Bei Kommunalwahlen ergibt sie sich aus der Anzahl der erhaltenen Stimmen der einzelnen Kandidaten, während sie z.B. bei Bundestagswahlen von der Partei in jedem Bundesland selbst festgelegt werden kann. Listenmandate sind oft typisch für kleinere Parteien.
Für ein Amt wird man als einzelne Person gewählt. Ein Rücktritt von einem Amt verursacht daher in der Regel Neuwahlen, während die Rückgabe eines Mandats zum Nachrücken eines anderen Kandidaten ohne Wahlen führt. Man kann für politische Ämter und Mandate ohne Parteimitgliedschaft bzw. als pateiunabhängiger Kandidat kandidieren, was auf niedrigeren Ebenen wie der des Bürgermeisters auch öfters erfolgreich gelingt. Ämter können auch innerhalb von Parteien übernommen werden. Beispiele hierfür sind Parteivorsitzende auf unterschiedlichen Ebenen sowie andere Vorstandsämter.
Tabelle 1: Bedingungen für die Übernahme von einigen Ämtern und Mandaten
Amt/Mandat | Altersbeschränkungen | Nationalität | Weitere Beschränkungen |
Bundeskanzler/in | mindestens 18 | Deutsche Staatsangehörigkeit | – |
Bundesminister/in | mindestens 18 | Nicht geregelt | – |
Bundespräsident/in | mindestens 40 | Deutsche Staatsangehörigkeit | Keine Ausübung weiterer Ämter |
Ministerpräsident/in von Baden-Württemberg | mindestens 35 | Deutsche Staatsangehörigkeit | Hauptwohnung in Baden-Württemberg |
Oberbürgermeister/in von Karlsruhe | Zwischen 25 und 68 | Staatsangehörigkeit eines EU-Staats | Hauptwohnung in Deutschland |
Europaabgeordnete/r | mindestens 18 | Staatsangehörigkeit eines EU-Staats | Hauptwohnung in Deutschland |
Bundestagsabgeordente/r | mindestens 18 | Deutsche Staatsangehörigkeit | – |
Landtagsabgeordnete/r | mindestens 18 | Deutsche Staatsangehörigkeit | Hauptwohnung in Baden-Württemberg |
Stadtrat/rätin in Karlsruhe | mindestens 18 | Staatsangehörigkeit eines EU-Staats | Hauptwohnung in Karlsruhe |
Parteivorsitzende/r | parteiabhängig | meistens nicht geregelt | In der Regel Parteimitgliedschaft |